Integrationskurse an der KVHS Groß-Gerau
Was ist ein Integrationskurs?
- Integrationskurse sind Deutschkurse: Sie bestehen aus 700 Unterrichtsstunden, davon 600 Stunden Sprachunterricht und 100 Stunden Orientierungskurs.
- Der Sprachunterricht ist in 6 Module aufgeteilt, die nach Kompetenzstufen (A1-B1) gegliedert sind. Er endet mit einer Abschlussprüfung (Deutschtest für Zuwanderer A2-B1). Das Zielniveau ist B1.
- Der Orientierungskurs vermittelt Wissen über die Rechtsordnung, die Kultur und die Historie Deutschlands und schließt mit einem Test ab
- Wir bieten spezielle Integrationskurse für Eltern sowie für Lernende mit Alphabetisierungsbedarf mit 1000 Unterrichtsstunden (900 Stunden Sprachunterricht und 100 Stunden Orientierungskurs) an
Wer kann an einem Integrationskurs teilnehmen?
- Personen, die über einen Berechtigungsschein zum Integrationskurs verfügen, werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert.
- Alle Interessenten, die Deutsch lernen möchten, können als Selbstzahler teilnehmen, sofern freie Kursplätze zur Verfügung stehen.
Welche Vorteile hat ein Berechtigungsschein?
- Die Teilnehmergebühr beträgt nur 2,20 € pro Unterrichtsstunde. In Härtefällen gibt es die Möglichkeit der Kostenbefreiung durch das Bundesamt.
- Die Abschlussprüfung „Deutschtest für Zuwanderer“ (DTZ) ist kostenlos.
- Bei erfolgreichem Abschluss des Integrationskurses innerhalb von zwei Jahren (nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung) erhalten Sie auf Antrag 50% der von Ihnen gezahlten Gebühren rückerstattet.
- Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs berechtigt zur vorzeitigen Einbürgerung.
Wo erhalte ich einen Berechtigungsschein?
- Neuzuwanderer/innen, Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II und Spätaussiedler/innen erhalten ihren Berechtigungsschein von der Ausländerbehörde bzw. bei den Jobcentern oder dem BVA. In der Regel werden sie zum Besuch eines Integrationskurses verpflichtet.
- Folgende Personen können selbst einen Berechtigungsschein beantragen:
– Bürgerinnen und Bürger aus den EU-Ländern
– Migrantinnen und Migranten, die vor dem 1.1.2005 nach Deutschland zugewandert sind
– Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung aus den Herkunftsländern Syrien und Somalia
– Asylbewerber mit Duldung gem. § 60 Abs.2 Satz 3 AufenthG, sowie anerkannte Flüchtlinge („blauer Pass“)
– Deutsche ausländischer Herkunft ohne ausreichende Deutschkenntnisse
Wie beantrage ich einen Berechtigungsschein beim Bundesamt?
- Gerne unterstützen wir Sie im Fachbereich Deutsch als Fremdsprache beim Ausfüllen des Formulars und leiten dieses weiter.
- Sie können den Vorgang erheblich beschleunigen und Wartezeiten bei uns vermeiden, wenn Sie den Antrag selbst ausfüllen und an das Bundesamt schicken:
Drucken Sie den Antrag aus über die Homepage des Bundesamtes:
>> Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Formulare und Anträge – Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es zusammen mit einer Kopie Ihres Passes an das:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Außenstelle Frankfurt-Flughafen
Cargo City Süd
Geb. 587 C
60549 Frankfurt/Main
Nach ca. 4–6 Wochen wird Ihnen bei Genehmigung durch das Bundesamt der Berechtigungsschein und ein entsprechendes Merkblatt an Ihre Postadresse zugesendet.
Und wenn ich den Berechtigungsschein erhalten habe?
Mit dem Berechtigungsschein werden Sie kostenlos bei uns eingestuft und beraten und können sich für freie Kursplätze anmelden.