Seit Oktober 2025 sind ärztliche Praxen, Kliniken und andere „Leistungserbringer“ dazu verpflichtet, die Elektronische Patientenakte (ePA) mit Informationen zu „befüllen“ - es sei denn, es wurde von Seiten des Patienten Widerspruch eingelegt. Ein Vorteil ist die Bündelung aller Befunde und Medikamentenverordnungen, was Doppeluntersuchungen und Wechselwirkungen vermeiden soll. Gerade für ältere Menschen mit komplexer Gesundheitssituation kann das hilfreich sein. Auch der Zugriff auf die eigenen Unterlagen ist durch die ePA möglich.
Aber gibt es auch Nachteile?
Wie sieht es mit der Datensicherheit aus?
Was, wenn ich gar kein Smartphone habe?
Frau Dr. Roxana Sauer, Ärztliche Leiterin des MVZ Kreis Groß-Gerau, informiert über die Möglichkeiten der Elektronischen Patientenakte und was bei der Nutzung zu beachten ist.
Im Anschluss ist Zeit für Fragen eingeplant.
Termin: 31.03.2026 von 18:00 bis 19:00 Uhr im Haus Raiss, Frankfurter Straße 46, 64521 Groß-Gerau
Kooperation Städtische Seniorenarbeit und Kreisvolkshochschule Groß-Gerau
Die Veranstaltungen sind für die Teilnehmenden kostenlos.