Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreisvolkshochschule Groß-Gerau

Allgemeines
Die Geschäftsbedingungen der Kreisvolkshochschule Groß-Gerau gelten für alle Veranstaltungen und werden mit der Anmeldung anerkannt.
Jede Anmeldung zu einer Veranstaltung der KVHS Groß-Gerau bedarf der Annahme durch die Kreisvolkshochschule.

Anmeldung
Für alle Veranstaltungen der KVHS Groß-Gerau ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Sie können sich bequem über die Homepage bei uns anmelden. Auch die telefonische Anmeldung, die Anmeldung per Email oder per Fax sind möglich.
Jeder erhält nach der Anmeldung eine schriftliche Anmeldebestätigung.

Tipp:
Um Ihnen mehr Sicherheit bei der Belegung des/der richtigen Kurse/s oder Veranstaltung zu geben, bieten wir Ihnen einen umfangreichen Beratungsservice durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KVHS Groß-Gerau an. Die Beratung ist persönlich bzw. telefonisch während der Öffnungszeiten der Kreisvolkshochschule möglich. In einzelnen Programmbereichen finden darüber hinaus gesonderte Beratungstermine statt (z.B. Sprachberatung).

Gebührensatzung
Es gilt die Gebührensatzung für die Kreisvolkshochschule Groß-Gerau in der Fassung vom 1. Juli 2018. Die Kursgebühr wird von uns in der Regel per Lastschrift nach Kursbeginn eingezogen.

Gebühren
Die Regelgebühr beträgt
-für allgemeine Kurse 4,50 € pro Unterrichtsstunde bei mindestens 6 Teilnehmenden
-für EDV-Kurse 7,00 € pro Unterrichtsstunde bei mindestens 5 Teilnehmenden
-für Alphabetisierungskurse 1,20 €
Veranstaltungen können in der Regel nur durchgeführt werden, wenn die Mindestzahl von 6 (allgemeine Kurse) bzw. 5 (EDV-Kurse) Personen erreicht ist.

Entgelte
Für einige Kurse werden sogenannte Entgelte erhoben. Näheres regelt die Entgeltordnung.

Bildungsreisen
Für Bildungsreisen gelten feste Preise, die nicht ermäßigt werden können. Sie sind auf dem Anmeldeformular ausgewiesen.
Für Bildungsreisen gelten gesonderte Teilnahmebedingungen. Sie werden Interessierten mit dem Anmeldeformular zur Kenntnis gegeben.

Zusatzkosten
Für einige Veranstaltungen werden weitere Zuschläge für Nebenkosten wie Kursmaterial, Prüfungsgebühren sowie höhere personelle Aufwendungen erhoben.
Für Kinderbetreuung wird ein Zuschlag von 0,50 € pro Unterrichtsstunde erhoben.

Gebührenpflicht/Zahlungspflicht
Die Gebührenpflicht/Zahlungspflicht entsteht mit der Annahme der Anmeldung durch die Kreisvolkshochschule. Die Gebühren werden bei Veranstaltungsbeginn fällig. Sepa-Lastschriften erfolgen innerhalb 7 Tagen nach Kursbeginn. Bis 7 Tage vor Kurs-/Veranstaltungsbeginn ist eine schriftliche Abmeldung ohne Nennung von Gründen möglich (bei Bildungsurlauben bis 21 Tage). Damit entfällt auch die Gebührenpflicht. Bei einer Kursgebühr von mindestens 150,00 € pro Kurs kann auf schriftlichen Antrag Ratenzahlung gewährt werden, wenn der Kreisvolkshochschule eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung der fälligen Raten erteilt wird.

Gebührenrückerstattung
Die KVHS kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kurs oder die Veranstaltung die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht bzw. wenn die verpflichtete Kursleitung aus Gründen ausfällt, die nicht im Einflussbereich der KVHS liegen. Die Teilnahmegebühr wird in diesen Fällen in vollem Umfang zurückerstattet.
Kursgebühren werden anteilig zurück erstattet ab dem Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Abmeldung bei der Kreisvolkshochschule, wenn ein/e Teilnehmende/r wegen längerer Krankheit, Wohnortwechsel und/oder beruflicher Verpflichtungen oder aus vergleichbarem Grund nicht in der Lage ist (weiter) an einer Veranstaltung teilzunehmen. Ein entsprechender Nachweis ist der Abmeldung beizufügen oder unverzüglich nachzureichen. Keine Erstattung ist möglich bei Wochen-, Wochenend- und Einzelveranstaltungen und wenn der zu erstattende Betrag 5,00 Euro nicht übersteigt. Die Verwaltungsgebühr wird nicht zurück erstattet.

Gebührenermäßigung
In Einzelfällen kann Gebührenermäßigung gewährt werden, wenn die Gebühr für den einzelnen Kurs 25,00 Euro übersteigt. Der Antrag ist schriftlich bis zum Kursbeginn zu stellen. Tritt der Grund erst später ein, so ist der Antrag unverzüglich zu stellen. Die erforderlichen Nachweise bzw. Bescheinigungen sind beizufügen.
Bitte beachten Sie, dass manche Preise außer der Gebühr auch Zuschläge für Zusatzkosten (Material u. ä.) enthalten. Diese Zuschläge sind nicht ermäßigungsfähig (siehe § 4 Abs. 4 unserer Gebührensatzung). Auskünfte erteilt das VHS-Servicebüro.
Die Kreisvolkshochschule gewährt nach Einzelfallprüfung in folgenden Fällen eine Gebührenermäßigung:
Eine Gebührenermäßigung um 90% ist möglich für:
– Leistungsempfänger/innen nach SGB II oder SGB XII

Gebührenermäßigung um 50 % ist z.B. möglich für:
– Angehörige von Haushalten, deren Netto-Einkommen geringer ist als das 2-fache des Hartz IV-Regelsatzes
– Angehörige von Haushalten, die Wohngeld beziehen,
– Angehörige von Haushalten, die Rundfunkgebührenbefreiung erhalten,
– Angehörige von Haushalten, die Kindergeldzuschlag von der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhalten,
– Empfänger/innen von Erziehungsgeld
– Angehörige von Haushalten, die im Besitz eines Sozialwohnungsberechtigungsscheines sind,
– Angehörige von Haushalten, die BAFöG beziehen,
– Angehörige von Haushalten, die berechtigt sind, eine ermäßigte Kindergartengebühr zu zahlen.

Antrag auf Ermäßigung zum Download.

Leistungsumfang
Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der aktuellen Gebührensatzung. Kursleitende sind zur Abgabe von Zusagen, Annahme von Rücktritten oder zu Aussagen, die eine Änderung der Vertragsbedingungen und somit der Geschäftsordnung beinhalten, nicht berechtigt. Anträge auf Änderungen bedürfen immer der Schriftform und sind direkt bei der Kreisvolkshochschule zu stellen.

Versicherungsschutz und Haftung
Die Teilnehmer/innen und Kursleiter/innen sind gegen Unfall beim Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindeverbände, Köln, versichert (dies gilt in der Regel nicht für Studienreisen). Es besteht für die Teilnehmer/innen und Kursleiter/innen allerdings keine Sachkostenversicherung.
Teilnehmer/innen, die im Rahmen der Veranstaltungen durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten Einrichtungsgegenstände oder Geräte beschädigen, haften dafür persönlich.

Urheberschutz
Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Das Kopieren eingesetzter EDV-Software ist verboten. Ohne Genehmigung darf ausgeteiltes Lehrmaterial nicht vervielfältigt werden.

Datenschutz
Wir speichern und verwenden Ihre Daten gemäß dem Datenschutzgesetz nur VHS-intern. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.